Strafrecht

Strafrecht

Schweigen Sie!

Oder wie Fulton Sheen bereits sagte:
Schweigen wird oft falsch interpretiert, aber nie falsch zitiert.

Anhand dieses kurzen Zitat des verstorbenen Bischofs von Rochester lässt sich sehr einfach die Brisanz des Strafverfahrens darstellen. Das einmal gesprochene Wort ist und bleibt in den Akten und kann Ihr gesamtes späteres Strafverfahren beeinflussen. Deshalb ist und bleibt das Schweigen das oberste Gebot als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren. Besonders in einem frühen Ermittlungsstadium der Strafverfolgungsbehörden, sollten Sie aus Selbstschutz sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und vorher keinerlei Angaben zur Sache machen. Hier ist es besonders wichtig mit einem starken Partner an Ihrer Seite den Ermittlungsbehörden entgegenzutreten. Je früher Sie einen Anwalt zu Rate ziehen, umso höher sind die Chancen, dass ein gerichtliches Strafverfahren verhindert werden kann. Der Anwalt hat in seiner Beistandsfunktion die Pflicht, die Rechte des Mandanten wahrzunehmen und diesen vor dem staatlichen Strafanspruch zu schützen.

Wir sind Ihr Schild im Strafverfahren, welches schützend vor Ihnen steht, wenn Ihre Rechte im Strafverfahren gewahrt werden müssen.