Haben Sie rechtliche Fragen?
HERZLICH WILLKOMMEN
Ich begrüße Sie auf der Internetpräsenz der Rechtsanwaltskanzlei Schöpke in Hannover.
Bei der Rechtsanwaltskanzlei Schöpke handelt es sich um eine vertieft im Erb-, Familien- und Strafrecht tätigen Kanzlei. Neben den drei rechtlichen Kerngebieten, betreuen wir Sie gerne auch in klassischen steuerlichen Fragestellungen und zivilrechtlichen Schadensersatzprozessen, verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, so wie der steuerlichen Optimierung für den Erbfall.
Betrachten Sie uns als Ihren starken Partner, der Ihnen in schwierigen Zeiten mit Rat und Tat zur Seite steht und die Last von Ihren Schultern nimmt.
Ihr Fabian Schöpke
LEISTUNGEN
Zivilrecht
Familienrecht
Erbrecht
Arbeitsrecht
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Vor den Amtsgerichten besteht nur in Familiensachen Anwaltszwang. Bei einem Prozess vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten müssen Sie sich zwingend durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Dennoch ist es zu empfehlen, sich in jedem Gerichtsverfahren durch einen Anwalt vertreten zu lassen, dem die Formalia vertraut sind und bereits frühzeitig Ihres Rechtsposition und Erfolgschancen analysiert.
Die Rechtsanwaltschaft unterliegt dem Vergütungssystem der Rechtsanwaltsvergütungsordnung (RVG), d.h. die Vergütung des Rechtsanwalts orientiert sich immer an dem Streitwert. Trotzdem ist es möglich, die Vergütung des Rechtsanwalts durch eine Vergütungsvereinbarung zu regeln, welche sich an dem Zeitaufwand bemisst.
Im Rahmen der Erstberatung klären wir grundsätzlich unsere Mandanten über alle eventuell entstehenden Kosten und Kostenrisiken auf.
Grundsätzlich trägt der Auftraggeber die Kosten des Rechtsanwalts. In einem späteren Gerichtsverfahren legt das Gericht die Kostentragungspflicht nach Obsiegens- und Unterliegensquote fest, dass bedeutet für Sie, im Falle eines erfolgreichen Prozessausgangs erhalten Sie Ihre Kosten von der Gegenseite zurück.
Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.
Was bedeutet das für mich? Bei Gewährung von Prozesskostenhilfe sind Sie von der Zahlung der Gerichtskosten, des eigenen Anwalts und der Auslagen für Zeugen und Sachverständige befreit. Je nach Einkommensverhältnissen kann durch das Gericht angeordnet werden, dass die Kosten in Raten an die Landeskasse zurück zu erstatten sind.
Für die Erstberatung sollten Sie in der Regel alle für Ihren Rechtsfall wichtigen Unterlagen mitbringen. Hier gilt der Grundsatz – besser mehr als zu wenig. So kann bereits im ersten Beratungsgespräch eine zielgenaue Einschätzung vorgenommen und eventuell auftretende Probleme besprochen werden.
Sie können uns zu den angegebenen Geschäftszeiten jederzeit telefonisch erreichen, eine Nachricht mit Ihrer Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder uns eine Mail schicken, wir rufen Sie dann umgehend zurück.