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Unsere Anwälte
Fabian Schöpke, Rechtsanwalt
Werdegang:
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück und an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
- Zweites Staatsexamen beim Oberlandesgericht Celle 2018
- Zulassung als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Celle
- Tätigkeit in Bürogemeinschaft in Hannover in einer auf Steuerrecht und Steuerstrafrecht ausgerichteten Kanzlei
- Gründung der Kanzlei in Hildesheim im Jahr 2020
Was er bearbeitet
Den größten Teil seiner Mandate machen Verfahren gegen Unternehmer, Geschäftsführer und Vorstände aus: Wirtschaftsstrafverfahren, Steuerstrafverfahren, Selbstanzeigen und Durchsuchungen nach einer Betriebsprüfung. Verfahren also, in denen es nicht nur um eine Strafe geht, sondern auch um die Fortführung des Betriebs, persönliche Haftungsrisiken und die Frage, ob Banken und Geschäftspartner davon erfahren.
Daneben verteidigt Fabian Schöpke in Verfahren aus dem Kapitalstrafrecht, bei
Sexualstraftaten und Missbrauchsvorwürfen, im Betäubungsmittel- und Cannabisstrafrecht sowie bei Betrugs-, Vermögens- und Körperverletzungsdelikten. Er übernimmt Haftsachen und vertritt Mandanten auch in der Strafvollstreckung.
Zuletzt verteidigte Fabian Schöpke unter anderem in medial bekannten Strafverfahren, darunter im Peiner Mordprozess sowie im Zusammenhang mit dem Wilke-Fleischskandal vor dem Landgericht Kassel.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im Erbrecht. Seit Beginn seiner Tätigkeit bearbeitet Fabian Schöpke komplexe Erbschaftsmandate und Erbauseinandersetzungsverfahren. Darüber hinaus berät er zur vorweggenommenen Erbfolge sowie zu erbschaftsteuerlichen Fragestellungen.
Fabian Schöpke, Rechtsanwalt
Werdegang:
- Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster [Zeitraum bestätigen]
- Zweites Staatsexamen beim Oberlandesgericht Celle [Jahr bestätigen]
- Zulassung als Rechtsanwalt am 24. Oktober 2018, Rechtsanwaltskammer Celle
- Gründung der Kanzlei in Hildesheim, 2018 [bestätigen]
Was er bearbeitet
Den größten Teil seiner Mandate machen Verfahren gegen Unternehmer, Geschäftsführer und Vorstände aus. Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafverfahren, Selbstanzeigen, Durchsuchungen nach einer Betriebsprüfung. Verfahren also, in denen es nicht nur um eine Strafe geht, sondern um die Fortführung des Betriebs, um persönliche Haftung und um die Frage, ob Banken und Geschäftspartner davon erfahren.
Daneben verteidigt er in Verfahren aus dem Kapitalstrafrecht, bei Sexualstraftaten und Missbrauchsvorwürfen, im Betäubungsmittel- und Cannabisstrafrecht sowie bei Betrugs-, Vermögens- und Körperverletzungsdelikten. Er übernimmt Haftsachen und vertritt in der Strafvollstreckung.
Johanna Schöpke, Rechtsanwältin
Werdegang:
- Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen
- Erstes Staatsexamen 2013
- Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle
- Wahlstation bei der Staatsanwaltschaft
- Zweites Staatsexamen 2015
- Mehrjährige juristische Tätigkeit in der Beratung verschiedener Versicherungsunternehmen
- Tätigkeit in der Internen Revision einer großen deutschen Versicherungsgesellschaft
- Leitung eines Arbeitskreises des Deutschen Instituts für Interne Revision (DIIR) zum Thema Geldwäscheprävention in Versicherungen
Was sie bearbeitet
Johanna Schöpke ist schwerpunktmäßig im Familienrecht und Strafrecht tätig.
Im Familienrecht berät und vertritt sie Mandantinnen und Mandanten insbesondere bei Trennung und Scheidung sowie den damit verbundenen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen. Gerade wenn persönliche Konflikte, finanzielle Interessen und weitreichende Entscheidungen unmittelbar ineinandergreifen, legt sie Wert darauf, die Situation klar zu erfassen, rechtliche Möglichkeiten verständlich aufzuzeigen und eine tragfähige Strategie für das weitere Vorgehen zu entwickeln.
Im Strafrecht berät und verteidigt sie Mandantinnen und Mandanten in Ermittlungs- und Strafverfahren. Durch ihre Wahlstation bei der Staatsanwaltschaft erhielt sie früh Einblicke in die Arbeitsweise der Strafverfolgungsbehörden. Ihre mehrjährige Tätigkeit in der juristischen Beratung und Internen Revision prägt zudem ihre strukturierte und sorgfältige Herangehensweise an komplexe Sachverhalte.
In beiden Rechtsgebieten steht für sie eine persönliche, verlässliche und zugleich klare Beratung im Mittelpunkt. Ihre Mandantinnen und Mandanten sollen ihre rechtliche Situation verstehen, ihre Möglichkeiten kennen und auf dieser Grundlage die nächsten Schritte festlegen können.
Wer zu mir kommt, befindet sich häufig in einer Situation, in der viel auf dem Spiel steht – persönlich, familiär oder rechtlich. Mir ist wichtig, die Situation klar einzuordnen, Möglichkeiten verständlich aufzuzeigen und gemeinsam einen Weg zu entwickeln, der konsequent die Interessen meiner Mandanten verfolgt.
Fabian Schöpke, Rechtsanwalt
Werdegang:
- Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster [Zeitraum bestätigen]
- Zweites Staatsexamen beim Oberlandesgericht Celle [Jahr bestätigen]
- Zulassung als Rechtsanwalt am 24. Oktober 2018, Rechtsanwaltskammer Celle
- Gründung der Kanzlei in Hildesheim, 2018 [bestätigen]
Was er bearbeitet
Den größten Teil seiner Mandate machen Verfahren gegen Unternehmer, Geschäftsführer und Vorstände aus. Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafverfahren, Selbstanzeigen, Durchsuchungen nach einer Betriebsprüfung. Verfahren also, in denen es nicht nur um eine Strafe geht, sondern um die Fortführung des Betriebs, um persönliche Haftung und um die Frage, ob Banken und Geschäftspartner davon erfahren.
Daneben verteidigt er in Verfahren aus dem Kapitalstrafrecht, bei Sexualstraftaten und Missbrauchsvorwürfen, im Betäubungsmittel- und Cannabisstrafrecht sowie bei Betrugs-, Vermögens- und Körperverletzungsdelikten. Er übernimmt Haftsachen und vertritt in der Strafvollstreckung.