Mietrecht

Mietrecht

Trautes Heim, Glück allein, lautet ein alter Sinnspruch der Wanderer. Dass es mit der Ruhe und dem Frieden in den 4-Wänden häufig nicht so weit her ist, weiß jeder Mieter und Vermieter. Ein Mietverhältnis bildet häufig genug die Grundlage für eine Vielzahl von Streitmöglichkeiten, die nicht selten vor Gericht enden.

Wir vertreten außergerichtlich und gerichtlich sowohl Mieter, als auch Vermieter in Streitigkeiten bei Wohnraummietverträgen, Gewerbemiet- und Pachtverträgen.

Gerne prüfen wir Ihre:

  • Mietverträge
  • Betriebskostenabrechnungen
  • Mieterhöhungen
  • Mieterhöhungen wegen durchgeführter Modernisierungsmaßnahmen
  • Mietanpassungen
  • Abmahnungen
  • Mietkürzungen durch Minderungserklärung
  • Ordentliche und fristlose Kündigungen

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch im Rahmen einer Räumungsklage zur Seite.